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Am Bahnhof 10 | 99955 Bad Tennstedt | ![]() |
036041 - 3209 0 | ![]() |
info@bac-spezial.de |
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Stotterheimer Str. 37A | 99087 Erfurt | ![]() |
0361 - 74014 0 |
02 01 04 - Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
04 02 09 - Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
07 02 13 - Kunststoffabfälle
07 02 17 - siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
08 04 10 - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
12 01 05 - Kunststoffspäne und –drehspäne
Ausschließlich nicht verunreinigtes Papier und Pappe können je nach Qualität und Menge nach dem Euwid (Index für Papierpreise) vergütet werden.
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15 01 03 - Verpackungen aus Holz
15 01 04 - Verpackungen aus Metall
15 01 05 - Verbundverpackungen
15 01 06 - gemischte Verpackungen
15 02 03 - Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
16 01 03 - Altreifen
16 01 19 - Kunststoffe
16 06 01* - Bleibatterien
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17 01 03 - Fliesen, Ziegel und Keramik
Bauschutt, besteht nur aus mineralischen Materialien. Er entsteht bei Baumaßnahmen, wie dem Neubau, Ausbau, Sanierungen oder Abriss.
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Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen unbehandelte (A1-A2) und behandelte Althölzer (A3) und mit gefährlichen Stoffen behandelte Althölzer (A4). Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes.
Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird.
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17 02 02 - Fensterglas, Schnittglas, Isoglas
17 02 03 - Kunststoff
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17 03 02 - Dachbahnen
17 03 03* - Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04 01 - Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02 - Aluminium
17 04 05 - Eisen und Stahl
17 04 07 - gemischte Metalle
Erdaushub fällt bei vielen baulichen Maßnahmen, wie einer Unterkellerung oder beim Setzen eines Fundaments an. Sofern der Erdaushub nicht vor Ort weiter genutzt werden kann, ist er fachgerecht zu entsorgen.
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17 06 01* - Dämmmaterial, das Asbest enthält (Morinol)
17 06 03* - Dämmmaterial aus künstlichen Mineralfasern mit gefährlichen Eigenschaften
17 06 04 - Dämmmaterial aus künstlichen Mineralfasern ohne gefährliche Eigenschaften (Baustyropor)
Dazu zählen Wellasbestplatten, die Innendeckenplatten und Fassadenschindeln. Asbest ist auch Beschichtung von Decken und Wänden, in Abdeckungen und Wasserleitungen usw. enthalten.
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Zur Entsorgung von Asbest benötigen Sie speziell gekennzeichnete Verpackung (Big-Bags). Diese dienen der Verpackung des ausgebauten Materials. Die Platten-Bags bieten genügend Platz für unzerstörte Asbestplatten. Dies ist wichtig, da asbesthaltiges Material möglichst nicht zerbrochen oder zerschnitten werden sollte, damit der gefährliche Feinstaub nicht in die Luft gelangt. |
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Baustellenabfall, auch Bauabfall oder oft Baumischabfall genannt, ist ein bei Baumaßnahmen und auf Baustellen anfallendes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.
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18 01 04 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektonspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
19 12 12 - sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
20 01 01 - Papier und Pappe/Karton
20 01 08 - biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 - Bekleidung
20 01 11 - Textilien
20 01 21* - Leuchtstoffröhren
20 01 23* - gebrauchte Geräte, die Flurorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 35* - gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 38 - Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 34 - Batterien und Akkumulatoren
20 01 36 - Elektroschrott
20 01 39 - Kunststoffe
20 01 40 - Metalle
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20 02 03 - andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und andere Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind.
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20 03 02 - Marktabfälle
20 03 03 - Straßenkehricht
Beim Sperrmüll handelt es sich um Abfälle von privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht in die Hausmülltonne passen. Bei der Sammlung von Sperrmüll sind folgende Systeme geläufig:
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Sonstige Abfälle wie z.B. Monitore, Kühlschränke, Elektrogeräte sowie Sonderabfälle können auch entsorgt werden, müssen jedoch getrennt gewogen werden, um eine korrekte Abrechnung und eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Alle mit einem * gekennzeichneten Abfälle zählen zur Kategorie Gefährliche Abfälle. Gefährliche Abfälle sind vom Gesetzgeber nachweispflichtig. Haben Sie fragen dazu? Wir beraten Sie gern unter: 036041-32090
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Montag - Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr
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